Allgemeine Geschäftsbedingungen - CERTAIN GmbH – Version 1.1 21012024
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Vertragsgegenstand
Die Firma CERTAIN GmbH (nachfolgend als "CERTAIN" bezeichnet) stellt ihren Kunden eine cloudbasierte Software zur Nutzung zur Verfügung. Die Anwendung von CERTAIN führt den Kunden online durch den CE-Kennzeichnungsprozess, von der Normenrecherche, über die Risikobeurteilung bis zur Erstellung der Dokumentation gemäß der aktuellen EU-Rechtsvorschriften zur Maschinensicherheit. Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden entsprechend Anwendung auf alle weiteren Softwareanwendungen, die von CERTAIN entwickelt werden.
II. Anwendungsbereich; Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, die der Kunde online bei CERTAIN tätigt und die sich auf CERTAIN oder andere oben genannte Softwareanwendungen (gemäß Abschnitt I, "Vertragsinhalt") beziehen. CERTAIN und alle anderen Anwendungen von CERTAIN sind ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von CERTAIN erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB gelten demnach auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB widersprechen, wird bereits jetzt widersprochen. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite certain-cloud.com abgerufen und ausgedruckt werden. Die Präsentation unseres Produktes auf unserer Webseite stellt kein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Vertrags dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Durch Klicken auf die Schaltfläche "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Nach Eingang des Angebots erhält der Kunde eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Ein Vertragsschluss erfolgt, wenn CERTAIN ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder das vom Kunden gebuchte Modul für die Nutzung freischaltet.
III. CERTAIN - Leistungen von CERTAIN
CERTAIN ist eine cloudbasierte Software der CERTAIN GmbH, die eine menügesteuerte Durchführung des CE-Zertifizierungsverfahrens gemäß der aktuellen EU-Rechtsvorschriften zur Maschinensicherheit ermöglicht. CERTAIN stellt ein technisches Hilfsmittel zur Verfügung für:
Anhand einer sorgfältig strukturierten Liste von Ausschluss- und Auswahlfragen wird den Kunden eine Auswahl von EU-Richtlinien und harmonisierten europäischen Normen vorgeschlagen, die für das CE-Zertifizierungsverfahren relevant sein könnten. CERTAIN ersetzt keine Fach- oder Rechtsberatung. CERTAIN erbringt weder fachliche noch rechtliche Beratungsdienste. Aufgrund möglicher Missverständnisse, Unklarheiten oder Fehler in den Amtsblättern, wie z. B. Übersetzungsfehler, können Fehler oder Unvollständigkeiten in der Liste auftreten. Die bereitgestellte Anwendung ermöglicht dem Kunden eine Risikobeurteilung nach den gesetzlichen Vorgaben. Alle Informationen, die der Kunde für die Risikobeurteilung eingibt, stammen von ihm selbst und können von CERTAIN weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit geprüft werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Informationen. Für die Kommunikation und den Datenaustausch mit dem Kunden stellt CERTAIN eine Webseite zur Verfügung, über die der Kunde einen sicheren, passwortlosen Zugang zu CERTAIN erhält. Die Server, die von CERTAIN für diesen Zweck genutzt werden, befinden sich in Rechenzentren und sind über eine komplexe Systemarchitektur mit dem Internet verbunden. Die Rechenzentren befinden sich in Deutschland. CERTAIN ermöglicht eine Downloadfunktion der mit CERTAIN erstellten Dokumentationen im PDF-Format. Ob und inwieweit der Kunde von dieser Funktion Gebrauch macht, insbesondere zur Erfüllung von Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, obliegt allein dem Kunden. Die Verfügbarkeit der Webseite und der Datenverbindungen bis zum Internetübergabepunkt beträgt im Jahresdurchschnitt mindestens 99 %. CERTAIN weist darauf hin, dass Beeinträchtigungen oder Störungen der erbrachten Dienstleistungen auftreten können, die außerhalb des Einflussbereichs von CERTAIN liegen, wie etwa unerlaubte Handlungen Dritter oder höhere Gewalt. Die vom Kunden verwendete Hardware, Software oder technische Infrastruktur kann sich negativ auf die Leistung von CERTAIN auswirken. CERTAIN führt regelmäßige Wartungsarbeiten an den verwendeten Systemen durch, um die Netzwerksicherheit, die Netzintegrität, die Interoperabilität der Dienste und den Datenschutz sicherzustellen. Sofern möglich, werden diese Wartungsarbeiten zu Zeiten mit geringer Auslastung durchgeführt. Wenn längere Leistungseinschränkungen erforderlich sind, wird CERTAIN den Kunden im Voraus über Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung informieren. CERTAIN behält sich das Recht vor, technische Standards und Sicherheitsmerkmale zu ändern, wenn diese Änderungen der Sicherheitsverbesserung dienen, gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind oder keine wesentlichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen.
IV. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, unbefugten Personen den Zugriff zur Website zu verwehren. Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass keine Viren von seinen Systemen auf die Systeme von CERTAIN gelangen. Er darf keine von CERTAIN eingerichteten Sicherheitsmaßnahmen umgehen oder deaktivieren. Etwaige Störungen sind unverzüglich zu melden. Der Kunde darf Inhalte in CERTAIN nur ändern, wenn ihm dies ausdrücklich von CERTAIN gestattet wurde. Falls der Kunde Unterlagen, insbesondere für technische Dokumentationen, auf die Anwendung von CERTAIN hochlädt, ist er verpflichtet, keine Urheberrechte oder Rechte Dritter zu verletzen. Wenn CERTAIN von Dritten aufgrund einer vom Kunden begangenen oder vermeintlichen Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde CERTAIN auf Anfrage von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch angemessene Kosten für die Rechtsverteidigung.
V. Vergütung; Abrechnung
Der Kunde verpflichtet sich, CERTAIN für die Leistungen nach Ziffer I die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Vergütung für die Nutzung von CERTAIN und eventuell zusätzliche Dienstleistungen von CERTAIN basiert ausdrücklich auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste und dem ausgewählten CERTAIN-Lizenzmodell. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung auf elektronischem Wege. Dieser Service ist kostenlos. Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang gegenüber CERTAIN zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. CERTAIN ist erstmals nach 6 Monaten ab Vertragsabschluss berechtigt, die Vergütung für die erbrachten Leistungen nach angemessenem Ermessen (gemäß § 315 BGB) zu erhöhen. Weitere Erhöhungen gemäß § 315 BGB sind möglich, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 6 Monate zurückliegt. Die Gebühren sind vor Beginn des entsprechenden Abrechnungszeitraums, abhängig vom Modell monatlich oder jährlich, fällig. Der Zugang zur gebuchten Lizenz wird erst nach Erhalt der ersten Zahlung freigeschaltet. Zahlungen des Kunden werden von einem Zahlungsdienstleister abgewickelt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist CERTAIN unabhängig von anderen Rechten berechtigt, die weitere Erbringung von Leistungen abzulehnen und die Dienste zu sperren. Falls der Kunde in Verzug gerät, ist er verpflichtet, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs verschickt wird, kann CERTAIN eine Mahngebühr von 2,50 € berechnen, sofern kein niedrigerer oder höherer Schaden nachgewiesen wird. Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen CERTAIN zulässig.
VI. Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag zwischen den Vertragsparteien wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist für CERTAIN hängt vom jeweiligen gebuchten Lizenzmodell ab. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, kann mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden. Wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate einen wesentlichen Teil der Gebühren nicht bezahlt, kann CERTAIN aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für CERTAIN liegt auch vor, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wird, es eröffnet wird oder mangels Masse abgelehnt wird. Die Kündigungsrechte gemäß § 314 BGB bleiben hiervon unberührt. CERTAIN wird das Kundenkonto nach Vertragsende zu Sicherungszwecken aufrechterhalten, es sei denn, dem wird widersprochen.
VII. Nutzungsrechte
CERTAIN gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Stand. Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristet und umfasst auch die Nutzung von neuen verfügbaren Versionen. Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software ist der Kunde nicht berechtigt. Die Rechte des Kunden aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt. CERTAIN ist berechtigt, die Software samt neuer Versionen, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).
VIII. Sachmängel
Unter einem Sachmangel an Software verstehen die Parteien Folgendes: Ein Sachmangel ist ein Zustand, in dem die Software in der verfügbaren Version bei vertragsgemäßer Nutzung aus von CERTAIN zu vertretenden Gründen eine in der Leistungsbeschreibung oder in der überlassenen Dokumentation benannte Funktion nicht erbringt und sich dies auf die Eignung der Software zur vereinbarten Verwendung mehr als nur unwesentlich auswirkt. Kein Mangel ist insbesondere gegeben, wenn (i) das Problem durch unsachgemäße Installation oder Behandlung der Software durch den Kunden oder durch Dritte hervorgerufen wurde und/oder unter Systemvorrausetzungen genutzt wird, die nicht in der Leistungsbeschreibung bzw. in der Dokumentation spezifiziert wird oder (ii) das Problem durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in der Sphäre von CERTAIN liegen. Liegt ein Mangel vor, ist CERTAIN zur Mangelbeseitigung verpflichtet. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Wahl der CERTAIN durch Bereitstellung einer aktualisierten Version oder eines zumutbaren Workarounds, mit dem der Mangel umgangen wird. CERTAIN ist berechtigt, die Mangelbeseitigung mindestens zweimal zu versuchen. Garantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurden. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden innerhalb der in Ziff. XI vereinbarten Haftungsgrenzen zu. Stellt sich bei Behebung eines Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel nicht von CERTAIN zu vertreten ist, hat CERTAIN Anspruch auf Erstattung der für die Bearbeitung angefallenen Kosten und Aufwendungen.
IX. Haftung und Gewährleistung
In Fällen von absichtlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Sach- oder Rechtsmangels oder schriftlicher Übernahme einer Garantie für Beschaffenheit oder Haltbarkeit der unter Vertrag erbrachten Leistungen haftet CERTAIN nach dem Produkthaftungsgesetz unbegrenzt in Bezug auf die Höhe. Wenn wesentliche Vertragspflichten aus Fahrlässigkeit verletzt werden, beschränkt sich die Haftung von CERTAIN auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise mit dem Vertrag verbunden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen kann. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, einer der in Absatz 1 dieser Klausel genannten Fälle liegt vor. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten ebenso für Handlungen von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern von CERTAIN. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres. In Bezug auf den Beginn der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Im Falle höherer Gewalt, die CERTAIN an der (rechtzeitigen) Erbringung einer Leistung hindert, ist CERTAIN von den Leistungsverpflichtungen für die betroffene Zeitdauer und zusätzlich für einen angemessenen Zeitraum zur Wiederaufnahme der Leistungen befreit. Die betroffenen Termine verschieben sich entsprechend. Ereignisse höherer Gewalt umfassen insbesondere von CERTAIN nicht beeinflussbare Ereignisse wie Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Krieg, Blockaden, Embargos, Arbeitskampfmaßnahmen, Pandemien sowie behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den genannten Ereignissen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Funktionalität und Verfügbarkeit von vom Kunden bereitgestellter Software, Hardware und anderen Komponenten sowie von Diensten von Dritten unterliegt nicht der Verantwortung von CERTAIN. Ebenso ist CERTAIN nicht verantwortlich für die Interoperabilität der CERTAIN-Software mit den IT-Systemen des Kunden, sofern die von CERTAIN festgelegten Systemvoraussetzungen nicht erfüllt werden. Die Interoperabilität der CERTAIN-Software mit von Dritten bezogener oder anderweitig genutzter Hardware und Software wird nur dann erwartet, wenn dies ausdrücklich anders vereinbart wurde.
X Subunternehmer
CERTAIN kann zu erbringende Leistungen durch Subunternehmer vornehmen lassen oder von Subunternehmern beziehen. Das Verschulden eines Subunternehmers steht einem Verschulden von CERTAIN gleich (§ 278 S. 1 BGB). Handelt es sich bei Erbringung der Leistungen um eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO werden wir die Regelungen in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung beachten.
XI. Vertraulichkeit; Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle erhaltenen oder während der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen, die rechtlich geschützt sind, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten öffentlich bekannt. Die Parteien werden diese Unterlagen so aufbewahren und sichern, dass ein Zugriff durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Parteien halten die geltenden Datenschutzbestimmungen ein und verpflichten sich, ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG zu verpflichten.
XII. Schlussbestimmungen
Alle Auseinandersetzungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, ergibt sich aus dem Standort von CERTAIN. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des zugrunde liegenden Vertrags bedürfen der Schriftform (§ 126b BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn CERTAIN ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritte zur Ausübung der damit verbundenen Rechte und Pflichten zu ermächtigen. CERTAIN hat das Recht, diese Vereinbarung einschließlich aller Rechte und Pflichten auf ein Unternehmen innerhalb der CERTAIN-Gruppe zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage nach Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei einer Übertragung des Vertrags auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung ausgeübt werden muss. CERTAIN kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Wenn der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb einer Woche nach Absendung der geplanten Änderungen oder Ergänzungen in Schriftform widersprechen. Falls der Kunde nicht widerspricht, gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. CERTAIN wird den Kunden bei Bekanntgabe der Änderung oder Ergänzung der AGB auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.